Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung. Darin legen Sie fest, dass Sie in bestimmten Krankheitssituationen eine bestimmte oder auch gar keine Behandlung mehr wünschen, wenn diese zum Beispiel nur dazu dient, Ihr Leben künstlich zu verlängern. Wer eine Patientenverfügung schreibt, will in erster Linie aufzeigen, welche medizinischen Möglichkeiten er zur Lebensverlängerung in Anspruch nehmen möchte.
Dabei besteht die Möglichkeit, eine Person Ihres besonderen Vertrauens zu benennen, die die Aufgaben eines oder einer Bevollmächtigten übernehmen kann. Die Patientenverfügung ist unabhängig davon gültig.
Die bevollmächtigte Person vertritt Ihre Interessen. Sie sollten deshalb mit ihr über Ihre Vorstellungen reden, die Sie in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringen wollen. Wenn die betreffende Person bereit ist, die Bevollmächtigung zu übernehmen, sollte sie dieses Formular unterschreiben und das Zweitexemplar des Formulars erhalten.
Beim Verfassen einer Patientenverfügung müssen sie keine bestimmte Form beachten. Nur die Unterschrift dürfen sie nicht vergessen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Es empfiehlt sich, den Text regelmäßig, zum Beispiel jährlich zu bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Verfügung auch gefunden wird. Auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister ist möglich.