Grabarten

Die meisten Friedhöfe verfügen über eine große Auswahl an verschiedenen Sarg- und Urnengräbern. Zu unterscheiden sind Wahl-, Reihen- und Gemeinschaftsgräber. Zu beachten ist, dass jede Gemeinde für ihre Friedhöfe eine eigene Friedhofssatzung hat und damit nicht überall alle Möglichkeiten gegeben sind.

Das Wahlgrab – ein individuelles Grab

Das traditionelle Grab für Särge und Urnen kann von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Das betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. In unter­schiedlich großen Gräbern kann daneben auch Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden. Das individuelle Grab wird damit unter Umständen zu einem Ruheplatz für ganze Familien, das über Generationen weitergeführt werden kann. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab erworben wird, liegt etwa zwischen 25 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.

Das Reihengrab

In einem Reihengrab kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Wie der Name schon aussagt, geht es der Reihe nach und es kann keine Grabstelle ausgesucht werden. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht mög­lich.

Rasengräber

Rasengräber bieten sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Bei Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Die Ruhezeiten entsprechen zumindest denen der anderen Grabarten.

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